Ministerium für Bildung, Wissensthaft, Forschung und Kultur

des Landes Schleswig-Holstein

   

Herrn

Xxxxxxxx  Xxxxx Xxxxxxxxxxxx

 

XXXXX  Xxxxx

 

 

Kiel,  den  06.04.2001

Staatssekretä r

 

   

Sehr geehrter Herr Harm,

   
   

Frau Ministerin Erdsiek-Rave dankt für Ihren Brief vom 29.03.2001.

Zu Ihren Fragen hinsichtlich des Werbeverbots an Schulen teile ich Folgendes mit:

 

Nach § 49 Abs. 1 des Schulgesetzes dürfen Waren aller Art in ö ffentlichen Schulen wä hrend der Unterrichtszeit weder angeboten noch verkauft werden. Ebenso unzu­lä ssig sind Werbemaßnahmen aller Art. Nicht unter das Werbeverbot fallen jedoch Maßnahmen, die vorrangig den Bitdungs- und Erziehungszielen der Schule dienen, auch wenn dabei eine Werbewirkung unvermeidlich ist. Ob das der Fall ist, lä sst

sich letztlich nur nach Lage des Einzelfalles entscheiden.

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

 

 

Das gewerbliche Fotografieren von Schülerinnen und Schülern ist grundsä tzlich untersagt. Aufnahmen dürfen im Schulgebä ude oder auf dem Schulgrundstück nicht wä hrend der Unterrichtszeit ausgeführt werden. Es ist den Lehrkrä ften un­tersagt, dem Fotografen Anschriften der Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern mitzuteilen. Soweit Klassen- oder Gruppenaufnahmen aus besonderen

 

 

   

Dienstgebä ude

Brunswiker Straße 16 - 22

24105 Kiel

Telefon (04 31) 988 - 58 00

Telefax (04 31) 9 88 - 57 23

e-mail. Pnsssesfege@kumi.landsh.de

Internet:www.schleswigholstein.de/landsh/mbwfk

Bus: Linie22, 32, 33, 61, 62

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